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Eine Anschlussfinanzierung wird beim Auslaufen der ursprünglichen Finanzierung
eines Darlehens oder eines Kredites benötigt. Die Anschlussfinanzierung kann
dabei über den ursprünglichen Kreditgeber beispielsweise der Hausbank
erfolgen, oder es wird eine Anschlussfinanzierung über einen anderen Darlehensgeber
vorgenommen, der frei gewählt werden kann. Wichtig zu berücksichtigen
bei einer Anschlussfinanzierung für Immobilien ist, dass für den ursprünglichen
Kredit oft eine Grundschuld eingetragen worden ist. Die Grundschuld bedingt dann
ein Grundpfandrecht des ursprünglichen
Kreditgebers. Um eine Anschlussfinanzierung darzustellen, muss also die ursprüngliche
Grundschuld zunächst getilgt werden. Der Kreditgeber der Anschlussfinanzierung
trägt dann wiederum eine eigene Grundschuld für das Grundstück,
auf dem die finanzierte Immobilie steht, ein.
Eine Anschlussfinanzierung sollte frühzeitig sichergestellt
werden. Bei der Betrachtung, ob eine Anschlussfinanzierung
über einen anderen Kreditgeber sinnvoll ist, müssen
die Kosten einer Grundschuldänderung mit in die
Kalkulation einbezogen werden. Oft wiegen diese Kosten
nicht den geringen Zinsvorteil eines Wechsels auf.
Eine weitere Form der Anschlussfinanzierung ist das
Forwarddarlehen. Bei dieser Form der Anschlussfinanzierung
werden Zinssätze die heute gelten, fix für
die Zukunft vereinbart. Eine Anschlussfinanzierung,
die erst in 2 Jahren nötig wird, kann so schon
heute über das Forwarddarlehen gesichert werden.
Gerade das derzeit günstige Zinsniveau macht diese
Form der Anschlussfinanzierung für viele Kreditnehmer
zunehmend interessant und attraktiv.
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