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Wer einen Antrag auf Wohnbauförderung
stellen will, muss sich zunächst mit den Wohnbauförderungsprogrammen
und ihren Bedingungen auseinander setzten. Ist ein geeignetes Wohnbauförderungsprogramm
gefunden, muss dann jedoch der Antrag auf Wohnbauförderung
gestellt werden und selbstverständlich muss einiges dabei beachtet werden.
Da es seit 2005 keine Eigenheimzulage mehr gibt, ist die Wohnbauförderung
Ländersache oder wird zum Beispiel über die KfW gesteuert. Die KfW fördert
durch günstige Kredite Wohneigentum zu bestimmten Bedingungen. Eine gute
Basis für ein Eigenheim ist das Förderprogramm zur Eigenheimfinanzierung.
Es ist durch niedrige Zinsen günstig, hat sichere Zinsen für 5, 10 oder
15 Jahre und kann eine Laufzeit bis zu 35 Jahre haben. Die Konditionen bleiben
dieselben auch bei einem nachrangigen Grundbucheintrag und sind kombinierbar mit
anderen Fördermitteln. Wer jedoch einen Antrag auf Wohnbauförderung
durch dieses Programm stellen will muss mindestens 30 % Eigenkapital mitbringen.
Der Maximale Betrag den dieser Antrag auf Wohnbauförderung in Form eines
Kredites bringen kann ist 100.000 Euro. Dies ist unabhängig von der Höhe
des Kaufpreises.
Der Antrag auf Wohnbauförderung mit diesem
KfW Kredit erfolgt ausschließlich über Kreditinstitute und nicht
direkt vom Investor an die KfW. Daher muss der Investor seinen Antrag auf Wohnbauförderung
über sein Kreditinstitut stellen. Der Antrag muss noch vor Beginn des Bauvorhabens
bzw. spätestens gleich nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt
werden. Es können keine Anträge auf Wohnbauförderung für Nachfinanzierungen
oder Umschuldung von bereits abgeschlossenen Vorhaben
gestellt werden.
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