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Das Bausparkassendarlehen dient der Finanzierung
des Kaufs oder Baus von Wohneigentum.
Da es sich um ein zweckgebundenes Darlehen handelt, kann der Kreditnehmer die
durch das Bausparkassendarlehen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
nicht für andere Finanzierungen einsetzten. Um dies zu prüfen verlangt
die Bausparkasse vor der Vergabe des Bausparkassendarlehens
Nachweise z.B. in Form eines Kaufvertrages der Immobilie.
Darüber hinaus ist bei der Bewilligung des Bausparkassendarlehens
wie bei jeder Kreditvergabe die Bonität des Kreditnehmers von grosser Wichtigkeit.
Daher muss der Kreditenehmer bei der Beantragung des Bausparkassendarlehens seine
finanziellen Verhältnisse offenlegen. Desweiteren muss der Kreditnehmer nachweisen,
dass er auf Grund eines zuteilungsreifen Bausparvertrages berechtigt ist, das
Bausparkassendarlehen aufzunehmen. Hierfür müssen sieben Jahre lang
Beiträge in den Bausparvertrag geleistet worden sein sowie das vereinbarte
Guthaben und die nötige Bewertungszahl erreicht sein.
Das Bausparguthaben und das Bausparkassendarlehen bilden zusammen das für
die Immobilienfinanzierung nötige
Kapital. Sofern die genannten Kriterien erfüllt sind, kann das Bausparkassendarlehen
bewilligt werden. Das Bausparkassendarlehen wird durch Auszahlung in einer Summe
zur Verfügung gestellt und durch die Eintragung einer Grundschuld besichert.
Das Bausparkassendarlehen wird entweder durch monatliche Tilungs- und Zinszahlungen
oder eine endfällige Tilgung zurückgezahlt.
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