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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
wird meist in Kombination mit einer Lebens-oder Rentenversicherung abgeschlossen.
Seltener als selbständige Versicherung, wobei dir Möglichkeit hiezu
jedoch gegeben ist. Sie fällt unter den Bereich der Invaliditätsverscherung
.Abgesichert werden kann jeweils die Tätigkeit, die einem den Lebensunterhalt
sichert. Dazu können auch die unentgeltlichen Arbeiten einer Hausfrau fallen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann
Leistungspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer in
seinem zuletzt ausgeübten Beruf, nicht mehr tätig
sein kann. Dieser Zeitraum in seiner Berufstätigkeit
nicht mehr tätig werden zu können, muss sich
über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstrecken,
und die Einschränkung zur Ausübung dieser
Tätigkeit muss mindestens 50 % betragen.
Die Berufsunfähigkeit ist jedoch nicht zu verwechseln
mit der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit
liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer gar keine
berufliche Tätigkeit mehr ausüben kann.
Es ist jedoch oft schwierig Berufsunfähigkeit wirklich
nachzuweisen. So kann z.B. ein Malermeister vielleicht
nicht in der Lage sein praktisch auf der Baustelle tätig
zu sein, jedoch ist es ihm vielleicht Möglich telefonisch
Aufträge zu vereinbaren, so ist er nicht im Sinne
der Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähig,
sondern kann durch die veränderte Tätigkeit,
seinen Lebensunterhalt weiterhin sichern.
Ebenso beendet eine Umschulung für ein anderes Gewerke, die Leistungspflicht
der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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