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Der Bund der Versicherten hat die Berufsunfähigkeitsversicherung
auf Rang zwei der absolut notwendigen Versicherungen gestellt.
Warum ist das so?
Der Ursprung der absoluten Notwendigkeit liegt in der Geschichte der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Sie war vor den dem Jahr 2000 für alle gesetzlich Versicherten ein Bestandteil
der Rentenversicherung. Ab 2000 wurden alle die nach 1960 geboren wurden, von
der Berufsunfähigkeits-versicherung ausgegliedert.
Für diese Personen kommt nun die private Berufsunfähigkeitsversicherung
zum Tragen. Genaueres regeln hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese
sollte vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man genau
durchlesen. Es sollten keine Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung offen
bleiben. Der Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt dann, wenn
der Versicherte durch ein Ereignis, aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf
nicht mehr auszuüben kann. Die Beschränkung der Berufsunfähigkeit
muss mindesten 50 % der Leistungsfähigkeit betreffen.
Wichtig bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung, ist darauf zu
achten, dass in den AGB die Verweisbarkeit in andere Berufe ausgeschlossen ist.
Die Höhe der Leistung ist abhängig von den vereinbarten Versicherungssummen.
Jedem sollte sich jedoch klar sein, dass mit dem Eintritt in die Berufsunfähigkeit
die Gefahr besteht, ohne Einkommen zu sein. Der Staat, zahlt in diesen Fällen
nur die Grundsicherung. Der Rentenversicherungsträger trägt zum Auskommen,
für alle nach 1960 geborene nicht mehr bei.
Berufsunfähigkeit ohne Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits-versicherung,
bedeutet Armut.
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