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Wer eine Immobilie erwirbt, muss bei seiner Eigenheimfinanzierung
auch zwingend an die Notargebühr denken. Zwar sollte die Eigenheimfinanzierung
auch durch Eigenkapital erfolgen, doch wird häufig die Notargebühr zusammen
mit weiteren Nebenkosten in die Darlehen
mit einbezogen.
Zu 20 % sollte eine Immobilie aus
Eigenmitteln finanziert werden, die fehlende Summe zur Eigenheimfinanzierung erfolgt
durch die Bank. Die Eigenheimfinanzierung kann durch Einbeziehung eines Bausparvertrages
zinsgünstiger gestaltet werden. Fehlt dieser, muss die Eigenheimfinanzierung
aus Hypothekendarlehen bestritten werden.
Auch staatlich geförderte Kredite können für die Eigenheimfinanzierung
in Anspruch genommen werden.
Ist die Eigenheimfinanzierung mit den Banken geklärt und die Darlehensverträge
zur Eigenheimfinanzierung unterschrieben, müssen diese durch einen Notar
beurkundet und beim Grundbuchamt eingereicht werden.
Für die Beurkundung der Verträge zur Eigenheimfinanzierung bekommt
der Notar eine Notargebühr. Diese Notargebühr wird nach der Gebührenordnung
für Notare berechnet und richtet sich nach dem Wert der zu beurkundenden
Verträge. So muss der Käufer der Immobilie
für die Beurkundung des Kaufvertrages eine Notargebühr entrichten. Ist
Eigentumsumschreibung eine Eigentumsvormerkung vorgesehen, fällt dafür
auch eine Notargebühr an.
Lässt der Verkäufer der Immobilie ein Recht
oder eine Grundschuld löschen, muss dieser die
Notargebühr entrichten.
Unter www.moneyline.at können weitere Hinweise
zur Eigenheimfinanzierung und Notargebühr
nachgelesen werden.
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