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Der Gewerbekredit stellt Kreditnehmern wie Unternehmen oder Selbstständigen
die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, die in den wenigsten
Fällen an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind.
Vielmehr überlässt die Bank dem Kreditnehmer die Entscheidung, für
welche betriebswirtschaftlichen Anschaffungen oder Investitionen der Gewerbekredit
genutzt werden soll. Der Gewerbekredit kann auch zur Zahlung der laufenden Kosten
und Verpflichtungen beansprucht werden sowie zur Steigerung der Liquidität.
Je nach dem, bei welchem Anbieter der Gewerbekredit aufgenommen wird, bestehen
Unterschiede zwischen der Art und Weise in der die Finanzierungsmittel bereitgestellt
werden und in der die Tilgung zu erfolgen hat. Vor allem bei verhältnismäßig
geringen Beträgen wird der Gewerbekredit als Kreditlinie auf einem Konto
eingerichtet und kann jederzeit im Rahmen des vereinbarten Limits abgerufen werden.
In einem solchen Falle gestaltet sich die Rückzahlung des Gewerbekredites
sehr unkompliziert und flexibel, da jeder Geldeingang auf dem Konto zu einer Verringerung
der Kreditschuld führt. Der Gewerbekredit kann auch in mehreren Teilzahlungen
oder in einer kompletten Summe zurückgezahlt werden.
Alternativ zu einer Kreditlinie kann die Bank den Gewerbekredit in einem Betrag
bereitstellen und diesen entweder in Bar aushändigen oder einem Konto gutschreiben.
In diesem Falle wird der Gewerbekredit entweder in Raten oder am Laufzeitende
getilgt.
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