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Im Rahmen einer Haushaltsversicherung
sind Brandschäden am Inventar und deren Inhalt, mitversichert. Gleichzeitig
stellen im Rahmen der Haushaltsversicherung Brandschäden einen nicht geringen
Teil dar. Schwierig ist jedoch der Unterschied den die Versicherung
in der Haushaltsversicherung bei Brandschäden macht, da ihre Sichtweise diesbezüglich,
oft völlig von der des Versicherungsnehmers, abweicht.
So sind z.B. Brandlöcher von herunter gefallenen
Zigaretten in der Sichtweise eines Versicherungsnehmers,
schon Brandschäden im Rahmen der Haushaltsversicherung.
Die Haushaltsversicherung reguliert Brandschäden
jedoch meist erst dann, wenn der Schaden durch eine
offene Flamme verursacht worden ist.
Um bei dem Beispiel unserer Zigarette zu bleiben, wird ein Brandloch durch
eine heruntergefallene Zigarette, durch die Haushaltsversicherung
nicht als Brandschaden, sondern als Schmorschaden deklariert, und von der Regulierung
ausgeschlossen. Entzündet die heruntergefallene Zigarette eventuell ein Stück
Papier und dadurch entsteht eine Flamme, reguliert die Haushaltsversicherung den
Brandschaden.
Ein weiteres Beispiel für einen Brandschaden,
der durch die Haushaltsversicherung reguliert wird,
könnte wie folgt sein. In der Weihnachtszeit stehen
in fast jedem Haushalt Adventkränze. Die Familie
löscht die Kerzen bevor sie die Wohnung verlässt,
übersieht jedoch, dass noch eine Kerze glimmt.
Diese Kerze oder ein Funken bei ausblasen, können
einen ausgetrockneten Adventkranz entzünden. Die
dadurch entstandenen Schäden sind im Rahmen einer
Haushaltsversicherung durch Brandschäden, abgedeckt.
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