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Eine Hypothek (von griechisch .: ?p????? Unterpfand) berechtigt
laut Wiki den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös,
der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek
belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine
Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die
Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als
Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.
Rechtlich wird die Hypothek als ein beschränktes dingliches Recht an einem
Grundstück eingestuft.
Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das
Grundpfandrecht selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek
bezeichnet.
Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für
eine besondere Belastung verwendet.
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