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Eine Hypothek berechtigt den Gläubiger der Hypothek sich aus dem Erlös,
der sich durch eine Zwangsversteigerung der durch die Hypothek belasteten Immobilie
erzielen lässt, zu bedienen, statt die durch die Hypothek zu sichernde Forderung
aus dem Vermögen des Schuldners der Hypothek beizutreiben. Die Hypothek wird
damit zu den sogenannten Grundpfandrechten gerechnet. Bei Kreditinstituten wird
das Grundpfandrecht Hypothek als Sicherheit
für längerfristige Kredite eingesetzt.
Hier spricht man also von der Hypothek als Kreditsicherungsmittel. Rechtlich wird
eine Hypothek als das beschränkt dingliches Recht an einer Immobilie
eingestuft. Außerhalb der juristischen Sphäre wird nicht nur das Grundpfandrecht,
sondern auch der damit verbundenen Kredit als Hypothek
bezeichnet. In übertragenen nicht bankbezogenen Sinn wird häufig eine
Hypothek als sinnverwandtes Wort für eine immaterielle Belastung verwandt.
So galten die Verbrechen der Deutschen während der Nazizeit als Hypothek
der Bundesrepublik Deutschland. Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Die Hypothek
kann das Eigentum am Grundstück, am Wohnungseigentum oder auch am Gebäudeeigentum
begründen. Der Inhaber einer Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer Geldsumme
aus der Immobilie zu fordern. Das bedeutet, dass der Inhaber der Hypothek Nutzungen
des Grundstücks durch Zwangsmaßnahmen erzwingen kann. Eine Hypothek
ist also in vielfältiger Weise geeignet, Sicherheit zu erzeugen.
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