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Hypothekendarlehen sind die älteste und auch heute noch gängigste
Form der Finanzierung von Wohneigentum mit Hilfe
von Fremdkapital. Um ein Hypothekendarlehen zu erhalten muss meist ein bestimmter
Anteil von Eigenkapital, in der Regel zwischen fünfzehn und zwanzig Prozent
der Kaufsumme, eingebracht werden. Hypothekendarlehen lassen sich bei der Hausbank
oder jeder anderen Bank beantragen. Zwischen der Bank und dem Käufer wird
ein Vertrag über das Hypothekendarlehen abgeschlossen.
Der Betrag, über den das Hypothekendarlehen gewährt wird, wird von
der Bank in das Grundbuch des Kaufobjekts eingetragen. Das Hypothekendarlehen
ist damit durch die Immobilie gesichert.
Erst wenn das Hypothekendarlehen vollständig getilgt ist, kann die Grundschuld
gelöscht werden. Banken lassen von ihnen gewährte Hypothekendarlehen
im ersten Rang eintragen. Das bedeutet, dass bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit
des Kreditnehmers die Ansprüche der Bank eher befriedigt werden als diejenigen
von Gläubigern im zweiten Rang. Durch diese Art der Sicherung werden Hypothekendarlehen
meist günstigere Zinssätze angeboten als bei anderen Formen der Kreditvergabe.
Es ist üblich, bei niedrigen Zinsätzen Hypothekendarlehen mit langen
Phasen der Zinsfestschreibung zu wählen. Die Laufzeit solcher Darlehen erstreckt
sich meist über zwanzig bis dreißig Jahre.
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