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Der Hypothekenkredit wird zum Erwerb, Neubau
oder zur Modernisierung von Wohneigentum an private Kunden vergeben. Ausschlaggebend
für die Bewilligung des Hypothekenkredites ist die Bonität des Antragstellers,
d.h. dass möglichst keine negativen Kennzeichen in der Schufa hinterlegt
sein sollen und ein regelmäßiges Einkommen und ein gewisses Vermögen
vorgewiesen werden müssen.
Auf diese Weise versucht die Bank Verluste durch ausfallende Hypothekenkredite
zu vermeiden. Für den Kreditnehmer wird ausserdem durch die Bonitätsprüfung
gewährleistet, dass er sich mit der Aufnahme eines Hypothekenkredites
nicht verschuldet. Die kreditgebende Bank kann ausserdem anhand des frei verfügbaren
Einkommens beurteilen, in welcher Höhe monatliche Raten zur Tilgung des Hypothekenkredites
aufgebracht werden können. Hieran orientiert sich dann die Höhe des
Hypothekenkredites.
Der Hypothekenkredit kann entweder eine Grundschuld oder eine Hypothek zu Gunsten
der Bank gesichert werden. Diese beiden grundpfandrechtlichen Sicherheiten unterscheiden
sich in sofern als dass die Grundschuld in ihrer Höhe unverändert bleibt
und die Höhe der Hypothek entsprechend der geleisteten Rückzahlung sinkt.
Ausserdem erlischt die Hypothek mit der vollständigen Tilgung des Hypothekenkredites,
was bei der Grundschuld nicht der Fall ist. Diese bleibt bestehen und kann für
einen späteren Hypothekenkredit als Sicherheit herangezogen werden.
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