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Mit dem Eigenmittelersatzdarlehen soll Menschen, eine geförderte Neu-
oder Altbauwohnung erwerben wollen, und die auf Grund ihrer Einkommens- und Familiensituation
förderungswürdig sind, finanziell geholfen werden.
Das Eigenmittelersatzdarlehen ist eine personenbezogene Förderung zur
Finanzierung der Baukosten-Eigenmittel einer Miet-, Genossenschafts-, Eigentums-
oder Gemeindewohnung, welche mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet wurde.
Das Land Wien bspw.gewährt das Eigenmittelersatzdarlehen bis zum 20. Jahr
nach der Benützungsbewilligung, wenn auf Grund der Haushaltsgröße
und des Familieneinkommens die Aufbringung der Eigenmittel nicht, oder nur teilweise
zumutbar ist.
Jungfamilien oder begünstigte Familien können neben dem Eigenmittelersatzdarlehen
zur Finanzierung der Baukosten-Eigenmittel ein weiteres Darlehen zur Finanzierung
der Grundkosten-Eigenmittel, die so genannte Jungfamilienförderung, erhalten!
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