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Mit einem Landesdarlehen wird selbst genutztes Wohneigentum gefördert.
Das Landesdarlehen ist ein vom Bundesland gewährter Kredit der zinslos oder
zinsgünstig für einen festgelegten Zeitraum in einem festgesteckten
Rahmen aus Landesmitteln gewährt wird. Die Landesgesetze für das Landesdarlehen
unterscheiden sich, man muss sich informieren und einen Antrag stellen.
Anträge für ein Landesdarlehen stellt man bei den Wohnungsbauförderstellen
des Landkreises. Das Landesdarlehen fördert nach Dringlichkeit unter anderem
kinderreiche Haushalte, wenn bei einem Familienmitglied eine Behinderung besteht
oder ein besonderer baulicher Bedarf nachgewiesen werden kann. Es besteht kein
Rechtsanspruch. Förderberechtigt sind Personen, deren Einkommen eine bestimmte
Grenze nicht übersteigt. Eigenkapital in Höhe von mindestens 15% der
Gesamtkosten, muss in der Regel für die Gewährung eines Landesdarlehen
vorhanden sein. Das Land fördert durch Landesdarlehen den Erwerb von Grundbesitz,
denn in Form von Grundstücksteuern fließen auch wieder Gelder zurück,
auch profitieren die einzelnen Kommunen von dem Zuwachs.
Auch zur Förderung von Existenzgründungen werden Landesdarlehen gewährt.
Nach bestimmten Vorgaben die zu erfüllen sind und auch zu einer bestimmten
Laufzeit in einem festgelegten Rahmen. Anträge für Landesdarlehen erhält
man bei den Landesförderinstituten. Auch hier besteht kein Rechtsanspruch.
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