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Privatleasing stellt oft eine sinnvolle Finanzierungsalternative, wie zum Beispiel
gegenüber dem Privatkredit, dar. Beim Leasingvertrag wird eine Leasingsache
vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum
überlassen, das Eigentum an der Sache bleibt jedoch auf Seiten des Leasinggebers.
Die Leasingkosten setzen sich überwiegend aus einer Anzahlung, den Leasingraten
und einer eventuellen Abschlusszahlung zusammen. Man kann Leasing als Sonderfall
des Mietvertrages betrachten, da diese sich durch die Tatsache unterscheiden,
dass Gefahr und Haftung für die Instandhaltung, für Sachmängel,
für den Untergang oder für die Beschädigung der Leasingsache allein
der Leasingnehmer trägt.
Nach Beendigung des Leasingvertrages geht die Leasingsache wieder in den Besitz
des Leasinggebers über oder wird an den Leasingnehmer beziehungsweise an
Dritte veräußert.
Privatleasing bietet dem Leasingnehmer eine liquiditätsschonende Finanzierungsmöglichkeit,
die heutzutage vor allem im Kraftfahrzeugbereich Anwendung findet. Zu beachten
ist hierbei, dass Privatpersonen die zu zahlenden Leasingraten nicht steuerlich
geltend machen können. Häufig werden heute im Kraftfahrzeugbereich große
Rabatte in den Leasingraten versteckt, die früher bei Barzahlungen gewährleistet
wurden. Man sollte sich jedoch im klaren darüber sein, dass die Leasingsache
am Ende des Vertrages zurückzugeben ist und somit eine Veräußerung
durch den Leasingnehmer nicht möglich ist.
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