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Die Rechtschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen. Hierbei
werden die Kostenrisiken im Falle eines Rechtsstreites versichert. Angebote einer
Rechtschutzversicherung werden an private Personen sowie an Unternehmen vergeben.
Doch solch eine Versicherung gilt nur in manchen Rechtsgebieten. Die Geber einer
Rechtschutzversicherung kommen für die gesetzlichen Anwaltsgebühren
auf, nachdem der Versicherte einen Rechtsanwalt frei ausgewählt hat. Außerdem
werden durch die Rechtschutzversicherung die Zeugengelder, die Sachverständigenhonolrare,
die Gerichtskosten sowie die eventuellen Kosten der Gegenpartei übernommen.
Die Eintrittspflicht einer Rechtschutzversicherung setzt voraus, dass ein Rechtschutzfall
vorliegt. Bei einer vorbeugenden Rechtsberatung tritt diese jedoch noch nicht
in Kraft. Die Rechtschutzversicherung kann unterschiedliche Angebote und Leistungen
beinhalten, wie zum Beispiel der Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtschutz, Schadensersatz-Rechtschutz,
Arbeits-Rechtschutz sowie der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Eine
Rechtschutzversicherung deckt die Kosten nicht ab, wenn die Streitigkeit nicht
eine der Leistungsarten zugeordnet werden kann. Ebenfalls sind die Abwehr von
Schadensersatzansprüchen sowie eine aktive Strafverfolgung von Versicherungs-Ausschlüssen
betroffen.
Die Rechtsgrundlagen einer Rechtschutzversicherung liegen bei den Allgemeinen
Rechtschutzbedingungen. Geschichtliche Vorläufer der Rechtschutzversicherung
gab es bereits im Mittelalter durch Gilden und Zünften in Form von genossenschaftlicher
Rechtsverfolgungen. Die Liberalisierung vom Versicherungsmarkt 1994 war ein bedeutender
Meilenstein in der Geschichte der Rechtschutzversicherung.
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