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Das s Bauspardarlehen stellt eine günstige und flexible Alternative zu
einer gewöhnlichen Baufinanzierung dar und wird von kreditwürdigen Privatpersonen
genutzt. Der Zeitpunkt, zu dem das s Bauspardarlehen beantragt werden kann, hängt
von den Bedingungen des Bausparvertrages ab.
In der Regel ist es so, das dass s Bauspardarlehen mit Erreichen des benötigten
Mindestsparguthabens, der Bewertungszahl oder mit Ablauf der Vertragslaufzeit
in Anspruch genommen werden kann. Die staatliche Förderung, die dem Vertrag
gutgeschrieben werden kann, wird nur gezahlt, wenn eine Vertragslaufzeit von 7
Jahren eingehalten wird.
Nachdem der Bausparer nachgewiesen hat, dass er sowohl die genannten Bedingungen
erfüllt als auch in ausreichendem Maße zahlungsfähig ist, wird
das s Bauspardarlehen bewilligt und die gewünschten Finanzierungsmittel zur
Verfügung gestellt. Das s Bauspardarlehen kann nur für wohnwirtschaftliche
Verwendungszwecke eingesetzt werden, zu denen z.B. der Kauf oder Bau eigengenutzter
Wohnobjekte zählen.
Der Darlehensgeber verlangt einen Nachweis, wofür das s Bauspardarlehen genutzt
wird, und akzeptiert hierfür z.B. den Kaufvertrag. Je nach dem, wie umfangreich
das s Bauspardarlehen ist, wird einen Sicherheit vereinbart, die erst beansprucht
wird, wenn der Kreditnehmer seinen Tilgungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt
und auf entsprechende Mahnungen nicht reagiert. Das s Bauspardarlehen wird in
laufenden Zahlungen und flexiblen Sondertilgungen zurückgezahlt.
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