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Bei Krediten, die einer endfälligen Tilgung unterliegen,
werden häufig Tilgungsträger eingerichtet.
Diese Tilgungsträger dienen der Ansammlung des
Kapitals, dass für die Rückzahlung des aufgenommenen
Kredites am Ende der Vertragslaufzeit benötigt
wird.
Als Tilgungsträger stehen verschiedenen Formen
der Geldanlage zur Auswahl, die jeweils eine feste Laufzeit
aufweisen müssen, die der Laufzeit des endfälligen
Kredites entspricht. Ausserdem müssen Tilgungsträger
dazu geeignet sein, laufend bespart zu werden. Daher
werden häufig Bausparverträge, Lebensversicherungen
oder Investmentsparpläne als Tilgungsträger
herangezogen. Im Interesse des Kreditnehmers sollte
bei der Wahl des Tilgungsträgers darauf geachtet
werden, dass die eingezahlten Beiträge einer attraktiven
Verzinsung unterliegen und vor einem Verlust geschützt
sind.
Bei Bausparverträgen und Lebensversicherungen,
die als Tilgungsträger dienen, ist der Erhalt des
Vermögens garantiert. Werden Investmentfonds als
Tilgungsträger eingerichtet, muss mit Kursschwankungen
gerechnet werden, die die Höhe des Guthabens negativ
beeinflussen können.
Zur Sicherung der Ansprüche der kreditstellenden
Bank werden Tilgungsträger an die Bank verpfändet.
Auf diese Weise kann die Bank kontrollieren, ob der
Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt und regelmäßig
Beiträge zu Gunsten des Tilgungsträgers zahlt.
Ausserdem kann der Kreditnehmer nicht über das
angesammelte Guthaben des Tilgungsträgers verfügen.
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