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Tilgungsträger dienen der Ansammlung von Kapital, dass für die Rückzahlung
eines Kredites am Ende der Laufzeit bei Fälligkeit benötigt wird. Anders
als bei einem Kredit, der laufend zurückgeführt wird, leistet der Kreditnehmer
bei einem endfälligen Kredit keine Tilgungsleistungen, sondern zahlt lediglich
regelmäßig die anfallenden Kreditzinsen.
Anstelle der laufenden Tilgung werden Beiträge in den Tilgungsträger
eingezahlt, die dort verzinst und gegebenenfalls sogar durch staatliche Förderungen
bezuschusst werden. Als Tilgungsträger eignen sich verschiedene Anlageformen,
wie z.B. Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne.
Im Interesse des Kreditnehmers sollte ein Tilgungsträger gewählt werden,
bei dem nicht die Gefahr besteht, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Dies ist
bei Bausparverträgen und Lebensversicherungen gegeben.
Die Laufzeit, während der der Tilgungsträger bespart wird, entspricht
in der Regel der Laufzeit des Kredites und ist ausserdem abhängig vom Umfang
des Kredites.
Um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen
nachkommt und keinen Zugriff auf das im Tilgungsträger verbuchte Guthaben
hat, wird der Tilgungsträger an die Bank verpfändet. Insbesondere, wenn
der Tilgungsträger nicht bei der kreditgebenden Bank sondern bei einem anderen
Kreditinstitut bzw. einer Versicherungsgesellschaft oder Bausparkasse unterhalten
wird, legt die Bank Wert darauf, durch die Verpfändung des Tilgungsträgers
die Kontrolle zu behalten.
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