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Unfallversicherungen sind ein Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung
jedes Menschen und haben die Aufgabe die versicherten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen
als auch bei Berufskrankheiten finanziell abzusichern.
Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle
absichert. Diese Regelung der Unfallversicherung stellt für Arbeitslose,
Hausfrauen, Rentner und besonders auch für Kinder eine große Benachteiligung,
aufgrund deshalb weil diese Personengruppen im Falle eines Unfalls nur einen sehr
eingeschränkten oder gar keinen gesetzlichen Unfallschutz genießen,
dar.
Um dieser Benachteiligung Abhilfe zu verschaffen und sich ebenfalls wie Arbeitnehmer
vor Unfällen finanziell abzusichern, besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen
Versicherungsabschlusses eine private Unfallversicherung.
Private Unfallversicherungen bieten Jedermann die Möglichkeit, sich selbst
als auch Andere für die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise
auch wider Erwarten für den Eintritt eines Todesfalls abzusichern.
Versicherungsfälle treten bei der privaten Unfallversicherung in Kraft
insofern man als Versicherter durch unerwartete und körperlich einwirkende
Unfälle eine Beeinträchtigung der Gesundheit zur Folge hat.
Die individuellen Beiträge zur privaten Unfallversicherung hängen
zunächst von dem gewünschten Leistungsumfang des Versicherten ab. Die
Beitragshöhen sind weiterhin auch von der beruflichen Tätigkeit, vom
Geschlecht und von den risikoreichen Hobbys des Versicherten einer privaten Unfallversicherung
abhängig.
Um eine private Unfallversicherung zu kündigen muss in der Regel drei
Monate vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung an die Versicherungsgesellschaft
erfolgen.
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