Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Nahezu 1 Million Österreicher nutzen bereits die staatlich
geförderte Pensionsvorsorge. Es handelt sich dabei um eine Lebensversicherung
mit Kapitalgarantie und staatlicher Förderung. Das angesammelte Kapital bleibt
im Rahmen der Rentenzahlung steuerfrei. Voraussetzung ist eine mindestens 10jährige
Bindung. Wenn vor der Pensionsberechtigung die Auszahlung erfolgt, erfolgt eine
Nachversteuerung. Die Zusatzpension kann frühestens ab dem 40. Lebensjahr
ausbezahlt werden. Ab dem 50. Lebensjahr kann das Kapital als Überbrückungsrente
ausbezahlt werden. Ab 01.01.2007 wird eine staatliche Prämie von 9% auf die
einbezahlten Beträge hinzugerechnet, die Einzahlungshöhe ist mit 2.115
EUR begrenzt. Die staatliche Förderung beträgt daher max. 190,36 EUR.
|